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Erklärung zur Barrierefreiheit pneuhage-fleetsolution.com

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website www.pneuhage-fleetsolution.com. Sie wurde in Anlehnung an § 12 BGG in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) erstellt. Die Pneuhage Management GmbH & Co. KG verfolgt das Ziel, ihre digitalen Angebote freiwillig im Sinne der geltenden Standards möglichst barrierefrei zugänglich zu gestalten.

I. Rechtsgrundlagen

Diese Erklärung beruht auf folgenden Normen:

– Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
– Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG)
– Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
– Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
– WCAG 2.1 der W3C Web Accessibility Initiative – Konformitätsstufe AA

Diese Regelungen verpflichten Betreiber dazu, ihre Internetangebote so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderung ohne fremde Hilfe nutzbar und zugänglich sind.

II. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.pneuhage-fleetsolution.com befindet sich derzeit in einem teilweise barrierefreien Zustand. Die Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA werden zum Teil erfüllt, es bestehen jedoch noch vereinzelte Zugangsbarrieren, insbesondere bei:

– Alternativtexten für nicht-dekorative Bilder
– Tastaturbedienbarkeit bestimmter interaktiver Komponenten
Auf einzelnen Seiten können die Farbkontraste zwischen Texten sowie interaktiven Elementen und dem Hintergrund nicht in allen Fällen ausreichend sein.
In bestimmten Bereichen können Text- und Linkelemente ein nicht durchgängig ausreichendes Kontrastverhältnis aufweisen, insbesondere bei Schaltflächen, Navigationslinks und Texten auf Bildhintergründen.

In bestimmten Bereichen kann die semantische Struktur der Inhalte (z. B. Überschriften, Listen oder Seitenbereiche) nicht durchgängig korrekt oder konsistent umgesetzt sein.

 Fehlender Unterstützung für Leichte Sprache und Gebärdensprache– Formulare ohne Beschriftungen und Fehlermeldungen

Vereinzelt kann die Verwendung von ARIA-Attributen von den Empfehlungen der WCAG abweichen, wodurch die Nutzung assistiver Technologien in bestimmten Fällen eingeschränkt sein kann.

Vereinzelt kann die maschinelle Erkennung der Hauptsprache der Website eingeschränkt sein, sofern die entsprechende Sprachangabe im Quellcode nicht durchgängig vorhanden ist.

– Ältere Seiteninhalte, die vor dem Inkrafttreten des BFSG erstellt wurden und sich noch in unseren Verzeichnissen befinden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung ist jedoch wirtschaftlich nicht sinnvoll und für die Nutzung unserer Angebote auch nicht zwingend erforderlich. In diesen Fällen verweisen wir auf unsere Unterstützung am Telefon oder per E-Mail. Gerne erläutern wir Ihnen die Inhalte dann individuell und persönlich. Neue Inhalte werden selbstverständlich nach aktuellen Standards erstellt.

III. Geplante Maßnahmen zur Verbesserung

Im Rahmen eines laufenden Projekts zur digitalen Inklusion wird die Website bis Frühjahr 2026 grundlegend überarbeitet. Geplant sind u. a.:

– Implementierung vollständiger Alternativtexte für alle Medieninhalte
– Optimierung der Tastaturnavigation 
– Überarbeitung von Farben/Kontrasten im Hinblick auf WCAG-Anforderungen

– Bereitstellung einer Seite in Leichter Sprache (nach § 11 BGG)
– Bereitstellung von Inhalten in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

Die Umsetzung erfolgt mit externer Beratung barrierefreier IT-Dienstleister.

IV. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 18. Juli 2025 auf Basis einer Selbsteinschätzung mit ergänzender automatisierter Prüfung (Google Lighthouse, WAVE, axe) erstellt.

Letzte technische Analyse: September 2025
Nächste geplante Prüfung: April 2026

V. Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

BereichBeschreibung / BegründungGeplante Korrektur
Bild-ALT-TexteNicht alle Bilder sind mit sinnvollen Alternativtexten versehenQ2/2026
KontrasteEinzelne Text-/Hintergrund-Kombinationen zu schwachQ2/2026
SpracheinstellungenSprachattribute für mehrsprachige Inhalte fehlenQ2/2026
Leichte Sprache / DGSInhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache fehlenQ4/2026

VI. Kontakt und Feedbackmöglichkeit

Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Anregungen zur Verbesserung haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Sie erreichen uns über wie folgt:

Verantwortliche Stelle:
Pneuhage Management GmbH & Co. KG
An der Rossweid 23–25
76229 Karlsruhe

Tel.: +49 721 6188229
E-Mail: online@pneu.com

Bitte geben Sie – wenn möglich – folgende Angaben an:

Beschreibung der Barriere (z. B. betroffene Funktion oder Seite)
Screenshot oder URL der Seite
Angaben zu Gerät und Betriebssystem, verwendeter Browser und ggf. Hilfsmittel (z. B. Screenreader)
Wir bemühen uns um eine Rückmeldung innerhalb von 15 Werktagen.

VII. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie binnen 6 Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:

Schlichtungsstelle nach § 16 BGG
beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

www.schlichtungsstelle-bgg.de

Telefon: +49 30 18 527‑2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

VIII. Kontaktdaten der für uns zuständigen Durchsetzungsstelle

Überwachungsstelle für Barrierefreiheit Baden-Württemberg

https://bw-medial-barrierefrei.de/

IX. Erklärung zur kontinuierlichen Verbesserung

Die Pneuhage-Gruppe versteht digitale Barrierefreiheit nicht nur als gesetzliche Verpflichtung, sondern als Bestandteil einer kundenorientierten, inklusiven Unternehmenskultur. Wir verfolgen eine Strategie der kontinuierlichen Verbesserung und legen bei allen zukünftigen Relaunches und Erweiterungen höchste Maßstäbe an digitale Zugänglichkeit an. Eine Version dieser Erklärung in Leichter Sprache wird bis Ende 2026 bereitgestellt.