Wir haben ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, das es Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Dritten ermöglicht, auf menschenrechts- und umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen, die in unserem Geschäftsbereich oder bei einem unserer unmittelbaren Zulieferer entstanden sind, hinzuweisen.
Dieses Hinweisgebersystem ermöglicht eine anonyme, vertrauliche und sichere Kommunikation. Wir werden jedem gemeldeten Hinweis nachgehen und dabei insbesondere dafür sorgen, dass der jeweilige Hinweisgeber keinerlei Repressalien oder sonstige Nachteile aufgrund der Nutzung des Hinweisgebersystems befürchten muss. Missbrauch des Hinweisgebersystems ist davon ausgeschlossen.
Das Beschwerdeverfahren und die dazugehörige Verfahrensordnung sind unter folgendem Link zu erreichen:
Unsere Beschwerdeverfahren ist Baustein unserer Strategie zur Erfüllung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Weitere Information finden sich auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
Gerne halten wir Sie mit News und Fachartikeln zur Branche auf dem Laufenden.